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Vermögensaufbau mit erneuerbaren Energien

Als Investment, nicht als Produktkauf

Erneuerbare Energien sind zur eigenständigen Anlageklasse geworden. Photovoltaik ist 2025 zum zweitgrößten Energieträger im deutschen Strommix aufgestiegen — vor Braunkohle. Für Investoren entsteht damit ein Sachwert-Baustein mit eigener Logik: gesetzlich geregelte Cashflow-Profile über 20 Jahre und mehr, zivilrechtliches Eigentum am Wirtschaftsgut, steuerliche Werkzeuge wie der Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG.

Ich begleite Investoren — Unternehmer, Freiberufler und Privatpersonen mit Liquiditätsereignis — beim Zugang zu geprüften Photovoltaik-Direktinvestments. Als Investor-Strategieberater kuratiere ich Deals, statt Produkte zu vermitteln.

Solar Panels Field

Drei Gründe, warum sich der Blick lohnt

Analytics

Sachwert mit Cashflow-Charakter.

Sie erwerben zivilrechtliches Sacheigentum an einer abgegrenzten Anlageneinheit — typischerweise an einem oder mehreren Wechselrichtern mit den zugehörigen Modulreihen, eingetragen im Marktstammdatenregister, abgesichert über das Grundbuch. Das ist juristisch und steuerlich etwas grundsätzlich anderes als der Anteil an einem Fonds.

Accountant

Steuerliche Hebelwirkung.

Bei gewerblicher Tätigkeit oder geeigneter Anlagestruktur greifen alle drei Werkzeuge des § 7g EStG: Investitionsabzugsbetrag bis 50 %, Sonderabschreibung bis 40 %, lineare AfA über 20 Jahre. Die konkrete Wirkung rechnet Ihr Steuerberater am Projektrahmen durch.

Business Meeting

Strikte Honorartrennung.

Kostenfreies Erstgespräch. Bei vertiefter Beratung Beratervertrag. Empfehlung oder Abraten ohne Provisionsanreiz. Diese Trennung von Honorarberatung und Vermittlung ist im Markt weiterhin selten — und der strukturelle Schutz gegen den Interessenskonflikt zwischen Empfehlung und Vergütung.

Was Sie wissen sollten

Ein PV-Direktinvestment ist eine unternehmerische Sachwertanlage. Wertverluste bis hin zum Verlust eines wesentlichen Teils des eingesetzten Kapitals sind möglich, insbesondere bei Bau- oder Strukturmängeln. Das zivilrechtliche Sacheigentum mit Aussonderungsrecht nach § 47 InsO reduziert das Risiko eines vollständigen Kapitalverlusts gegenüber Nachrangprodukten erheblich, schließt es aber nicht in allen Konstellationen aus. Renditeangaben Dritter im Markt liegen bei 5–9 % p.a. (Anbieter-Selbstauskünfte) — keine Eigenaussage.

Wie es weitergeht

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