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Private Markets: neue Chancen für Investoren – worauf es bei Zugang, Auswahl und Kosten ankommt

Redaktion Autark
1. Sept.
16 Min. Lesezeit

Ob eine solche Anlage trägt, entscheidet sich grundsätzlich weniger an der Frage, ob überhaupt investiert wird, als an vier Punkten: am Zugang, an der Auswahl des Fonds, an den Kosten und am Anteil im Portfolio. Die Gebühren stehen dabei vertraglich fest, die Mehrrendite nicht — das ist der Grund, warum diese vier Punkte vor die Zeichnung gehören und nicht danach. Dieser Überblick richtet sich an Unternehmer und vermögende Privatinvestoren: Er ordnet die vier Punkte der Reihe nach ein und benennt zu jedem, woran ein Investor erkennt, ob er erfüllt ist.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ist keine Rechts-, Steuer-, Versicherungs- oder Anlageberatung. Er enthält keine konkrete Anlageempfehlung. Unternehmerische Beteiligungen und Sachwertinvestments sind mit Risiken bis zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals verbunden. Historische Zahlen sind kein verlässlicher Indikator für die künftige Entwicklung. Alle genannten Werte beziehen sich auf den angegebenen Stand und können sich ändern. Die konkrete Einordnung ist eine Frage des Einzelfalls. Stand: 31.08.2026.

Inhalt dieses Beitrags

Private Markets sind eine interessante Anlageklasse — wenn Zugang, Auswahl, Kosten und Struktur stimmen. Lange war dieser Bereich großen Investoren wie Pensionsfonds, Versicherungen und Stiftungen vorbehalten; seit die europäische Fondsregulierung Anfang 2024 die Türen für Privatanleger geöffnet hat, taucht das Thema in immer mehr Beratungsgesprächen auf. Quelle: Verordnung (EU) 2023/606 vom 15.03.2023, anwendbar ab 10.01.2024 — sie hebt die frühere Mindestanlage von 10.000 Euro und die 10-Prozent-Grenze auf und setzt an ihre Stelle eine verpflichtende Geeignetheitsprüfung (Art. 30). Beworben wird es mit höheren Renditechancen als an der Börse und mit geringerer Schwankung.

Was sind Private Markets? Bedeutung und Abgrenzung

Private Markets — auf Deutsch Privatmärkte — ist ein Überbegriff für Investitionen in Unternehmen und Vermögenswerte, die nicht an einer Börse gehandelt werden. Es gibt keinen täglichen Kurs und keine tägliche Handelbarkeit. Das Kapital wird meist über einen Fonds eingesammelt, über Jahre in konkrete Projekte und Beteiligungen investiert und erst später wieder ausgezahlt.

Zu den Privatmärkten zählen vor allem Private Equity, Venture Capital, Private Debt, Infrastruktur und Private Real Estate (Immobilien). Zwei Dinge haben sie gemeinsam: Sie sind nicht börsennotiert und unterliegen nicht den Publizitäts- und Transparenzpflichten des Kapitalmarkts — die Finanzdaten der Unternehmen bleiben meist vertraulich. Das verschiebt mehr Verantwortung auf den Anleger, weil der Schutz durch öffentliche Transparenz fehlt.

Das ist der zentrale Unterschied zu den öffentlichen Kapitalmärkten, also den Aktien- und Anleihenmärkten: Dort ist täglich Handel möglich, und die Wertentwicklung ist täglich sichtbar. Auf den Privatmärkten ist das nicht der Fall — und darin liegt ein Punkt, der häufig missverstanden wird und auf den ich gleich zurückkomme.

Die Bedeutung dieser Anlageklasse hat in den vergangenen Jahren stark zugenommen: Immer mehr Kapital fließt aus den öffentlichen Märkten in private Investments.

Private Markets Investments: die Segmente im Überblick

Hinter dem Sammelbegriff stehen sehr unterschiedliche Anlageformen. Dieser Überblick zeigt die wichtigsten Segmente.

Private Equity

Private-Equity-Investitionen sind Eigenkapitalbeteiligungen an etablierten, nicht börsennotierten Unternehmen. Fonds übernehmen Firmen, entwickeln sie über mehrere Jahre — oft mit aktivem Management und Restrukturierungen — und verkaufen sie später wieder. Private Equity gilt als das größte Segment der Privatmärkte. Der Erfolg hängt hier stark vom aktiven Management der Beteiligungen ab; auf eine rein passive Beteiligung lässt sich diese Wertentwicklung grundsätzlich nicht übertragen. Der Zugang zu diesem Bereich ist gesondert im Magazin beschrieben.

Venture Capital

Venture Capital ist Eigenkapital für junge Wachstumsunternehmen. Die Chancen sind groß, das Ausfallrisiko einzelner Beteiligungen ebenso — wenige Treffer tragen die Wertentwicklung des ganzen Fonds.

Private Debt

Private Debt steht für Kreditvergabe an Unternehmen außerhalb des klassischen Bankensystems. Statt einer Beteiligung erhält der Anleger Zins und Tilgung. Diese Finanzierung ist oft variabel verzinst und besichert.

Private Real Estate

Private Real Estate bündelt direkte Immobilieninvestitionen abseits börsennotierter Gesellschaften. Anders als bei Immobilienaktien (Real Estate an der Börse) fehlt die tägliche Preisbildung — mit denselben Vor- und Nachteilen wie bei den übrigen Privatmärkten.

Infrastruktur

Infrastrukturprojekte — Energie, Verkehr, Netze, Digitalisierung — liefern lange, oft an die Inflation gekoppelte Zahlungsströme. Sie gelten als vergleichsweise stabiler Bestandteil eines Portfolios, sind aber ebenso illiquide und zinssensitiv.

Warum der Markt so stark wächst

Ein Grund für das Wachstum hat wenig mit den Anlegern und viel mit den Unternehmen zu tun: Firmen bleiben deutlich länger privat, als sie es früher taten. In den USA ist die Zahl der börsennotierten Unternehmen von 7.322 im Jahr 1996 auf 3.671 im Jahr 2016 gefallen — ein Rückgang um rund die Hälfte. Quelle: Credit Suisse Global Financial Strategies (Mauboussin/Callahan/Majd), „The Incredible Shrinking Universe of Stocks“, 22.03.2017, Exhibit 1, auf Basis von Doidge/Karolyi/Stulz, „The U.S. Listing Gap“, Journal of Financial Economics 123 (2017), S. 464–487 — dort, nicht im Credit-Suisse-Papier, ist die Abgrenzung definiert: gezählt sind US-Stammaktien an NYSE, AMEX und NASDAQ ohne Fonds und Trusts. Die Reihe der World Federation of Exchanges zählt anders ab (8.090 im Jahr 1996, 3.908 im Jahr 2025) und ist mit dieser nicht vergleichbar; beide Reihen dürfen nicht gemischt werden. Anbieter leiten daraus ab, dass Wertzuwächse zunehmend entstehen, bevor ein Unternehmen an die Börse geht — und damit außerhalb der Reichweite klassischer Aktieninvestoren. Das ist ihr Kernargument. Die hier zitierte Quelle belegt allerdings die Zahl der Listings, nicht die Verschiebung der Wertschöpfung.

Entsprechend groß ist der Markt geworden: Nach der Schätzung im Global Private Markets Report 2026 von McKinsey verwaltete die Branche Ende 2025 weltweit rund 24 Billionen US-Dollar; davon entfielen rund 16,0 bis 16,5 Billionen auf klassische geschlossene Fonds und rund 8,0 bis 8,5 Billionen auf neuere Kapitalformen (die Teilbeträge sind gerundete Spannen und summieren sich nicht exakt auf die Gesamtzahl) wie Managed Accounts und Co-Investments, semi-liquide Vehikel und Permanent Capital. Quelle: McKinsey & Company, „Global Private Markets Report 2026 — Clearer view, tougher terrain“, Exhibit 10 („Estimated private capital AUM“ — eine Schätzung auf Basis mehrerer Datenanbieter, keine erhobene Größe); Kapitel Private Equity veröffentlicht 10.02.2026, konsolidierte Fassung Juni 2026 — Datenstand Ende 2025. Wichtig ist die ehrliche Einordnung: Es gibt keine einheitliche Zahl — sie hängt davon ab, welche Vermögenswerte mitgezählt werden. Preqin kommt bei einer anderen Abgrenzung auf 16,78 Billionen US-Dollar zum Jahresende 2023 und rechnet bis 2029 mit 29,2 Billionen. Quelle: Preqin, „Future of Alternatives 2029“, 18.09.2024. Eine exakt genannte, runde Marktgröße beruht deshalb immer auf einer von mehreren möglichen Abgrenzungen.

Wie kommt man überhaupt hinein?

Bis vor Kurzem war die Antwort für die meisten Privatanleger: gar nicht. Diese Anlagemöglichkeiten waren großen Investoren wie Pensionsfonds und Stiftungen vorbehalten. Das hat sich geändert. In Deutschland gibt es heute im Wesentlichen zwei etablierte Wege — plus neuere Strukturen:

  • Spezial-AIF — nur für professionelle und semiprofessionelle Anleger (§ 1 Abs. 6 KAGB). Die Einstufung als semiprofessionell ist an mehrere Voraussetzungen geknüpft, die zusammen vorliegen müssen: eine Investitionszusage von mindestens 200.000 Euro, eine Erklärung des Anlegers in Textform in einem vom Vertrag über die Investitionsverpflichtung getrennten Dokument, dass er sich der Risiken bewusst ist, eine Bewertung seines Sachverstands durch die AIF-Verwaltungsgesellschaft oder die von ihr beauftragte Vertriebsgesellschaft, deren hinreichende Überzeugung, dass er seine Anlageentscheidungen selbst treffen kann und die Zusage für ihn angemessen ist, sowie deren Bestätigung darüber in Textform (§ 1 Abs. 19 Nr. 33 Buchst. a Doppelbuchst. aa bis ee KAGB). Eine Unterschrift auf dem Zeichnungsschein genügt dafür nicht. Daneben bestehen weitere Varianten, etwa ab einer Zusage von 10 Millionen Euro (§ 1 Abs. 19 Nr. 33 Buchst. c KAGB). Das ist der klassische Weg vermögender Unternehmer und Family Offices. Quelle: KAGB, zuletzt geändert durch Gesetz vom 09.04.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 97, ausgegeben 14.04.2026, in Kraft seit 16.04.2026), abgerufen 31.08.2026.

  • Geschlossener Publikums-AIF — auch für Privatanleger, dafür strenger reguliert: Investiert werden muss nach dem Grundsatz der Risikomischung, spätestens 18 Monate nach Vertriebsbeginn (§ 262 Abs. 1 KAGB). Abweichen darf ein Fonds davon nur, wenn mehrere Voraussetzungen zusammenkommen — unter anderem eine Zeichnung ab 20.000 Euro sowie dieselbe Risikoerklärung und Eignungsbewertung wie beim semiprofessionellen Anleger — ohne dessen 200.000-Euro-Schwelle, denn der Verweis geht nur auf die Doppelbuchstaben bb bis ee und ein hervorgehobener Hinweis auf das Ausfallrisiko im Verkaufsprospekt (§ 262 Abs. 2 KAGB). Ein Fonds ohne Risikomischung ist damit kein Detail der Aufmachung, sondern eine andere Risikolage. Quelle: KAGB in der oben genannten Fassung, abgerufen 31.08.2026.

Hinzu kommen neuere, EU-regulierte Fondsstrukturen, die den Zugang für Privatanleger zuletzt erleichtert haben. Der Wegfall der früheren Mindestanlage ist dabei kein Wegfall von Anlegerschutz: An ihre Stelle ist eine verpflichtende Geeignetheitsprüfung getreten. Quelle: Art. 30 der Verordnung (EU) 2015/760 in der Fassung der Verordnung (EU) 2023/606, anwendbar ab 10.01.2024.

Diese Entwicklung erklärt den Zustrom an privatem Kapital. Und sie ist der erste Punkt, an dem man genau hinsehen sollte. Denn dass eine gesetzliche Hürde fällt, heißt nicht, dass das wirtschaftliche Risiko kleiner wird. Der Zugangsweg sagt etwas über die Anlegerkategorie, nicht über die Qualität des Fonds dahinter — das sind zwei getrennte Prüfungen, und die zweite ist die aufwendigere.

Was beim Zugang und bei der Auswahl geklärt sein sollte

Zugang ist nicht gleich Zugang zur Spitze

Auf den Privatmärkten hängt das Ergebnis stark von der Auswahl des Fonds ab. Der Abstand zwischen den Fonds im obersten und im untersten Viertel fällt hier deutlich größer aus als bei breit gestreuten Aktienfonds. Am weitesten geht die Spreizung bei Venture Capital: In einer Auswertung reifer Fonds — Fonds ab rund zehn Jahren Laufzeit — lag die mittlere Rendite (IRR) bei 8,2 Prozent, das oberste Viertel zwischen 17,0 und 79,0 Prozent — im untersten Viertel lagen die Werte zwischen 0,3 und minus 22,4 Prozent — nach Darstellung von CAIS verloren die meisten Anleger dieser Fonds Kapital. Quelle: CAIS, „Performance Dispersion in Alternative Asset Classes“, 18.11.2022, Datenbasis Preqin (7.589 Fonds aller ausgewerteten Segmente, die als reif gelten — bei Private Equity und Venture Capital ab rund zehn Jahren Laufzeit; die oberen und unteren 2,5 Prozent sind aus der Verteilung entfernt, die genannten Spannen sind also enger als die Rohverteilung).

Dahinter steht ein struktureller Punkt: An die wirklich guten, überzeichneten Private-Markets-Fonds kommen Privatanleger in der Regel nicht heran — die sind an große Institutionen vergeben. Breit zugänglich sind meist die übrigen Fonds. Zugang zu Private Markets bedeutet also nicht automatisch Zugang zur Spitze. Erkennbar wird der Unterschied an konkreten Angaben: um welchen Fonds es genau geht, wie die Vorgängerfonds desselben Hauses abgeschnitten haben und welche Investoren sonst gezeichnet haben. Wer diese Angaben nicht bekommt, hat bereits eine Antwort.

„Geringe Volatilität“ ist oft eine Frage der Messung, nicht der Sicherheit

Private Fonds bewerten ihre Anlagen nur selten — meist quartalsweise und auf Basis von Gutachten, nicht von Marktpreisen. Dadurch wirken Wertentwicklung und Volatilität glatter als an der Börse, und auch die Korrelation zu den Aktienmärkten erscheint niedriger. Das Risiko verschwindet dabei nicht, es wird nur seltener sichtbar gemessen. Die aufsichtliche Einordnung dazu ist zurückhaltend formuliert und trotzdem deutlich: Seltener und stärker modellgestützt ermittelte Bewertungen können Verluste, Schwankungen und die Korrelation zu anderen Märkten verdecken, und eine niedriger ausgewiesene Volatilität hebt rechnerisch die risikoadjustierte Rendite. Quellen: EZB, Financial Stability Review Mai 2024, Special Feature C „Private markets, public risk?“, 16.05.2024 · Financial Stability Board, „Report on Vulnerabilities in Private Credit“, 06.05.2026, S. 25. In der Finanzmarktforschung ist der Effekt als „return smoothing“ seit Langem beschrieben. Quelle: Getmansky/Lo/Makarov, Journal of Financial Economics 74 (2004), S. 529–609. Die Frage lautet deshalb weniger, wie ruhig ein Depot aussieht, als woraus diese Ruhe entsteht. Beantworten lässt sie sich an drei Angaben aus den Fondsunterlagen: wie oft bewertet wird, durch wen und auf welcher Grundlage. Wer diese drei Punkte kennt, kann eine ausgewiesene Schwankungsbreite einordnen.

Die Illiquiditätsprämie ist umstritten — die Illiquidität nicht

Ein häufiges Argument lautet: Für das jahrelange Binden des Kapitals gebe es eine Zusatzrendite. Ob es diese „Illiquiditätsprämie“ heute noch verlässlich gibt, ist unter Fachleuten umstritten. Fest steht die Kehrseite: Das Kapital ist über die gesamte Laufzeit gebunden; zehn Jahre und mehr sind branchenüblich. Die BaFin spricht für geschlossene Publikumsfonds von einer längeren Mindestlaufzeit, weil die zugrunde liegenden Werte sich nicht schnell verkaufen lassen. Ein vorzeitiger Ausstieg ist, wenn überhaupt, nur über den Zweitmarkt und mit Abschlag möglich. Die BaFin formuliert das für geschlossene Publikumsfonds so: Während der Laufzeit besteht kein Rückgaberecht, ein Verkauf über den Sekundärmarkt sei „zwar möglich, jedoch meist mit hohen Abschlägen verbunden, da das Handelsvolumen gering ist“. Quelle: BaFin, „Geschlossene Publikumsfonds im Überblick“, abgerufen 19.08.2026 (die Seite trägt keine Standangabe). Wie hoch ein solcher Abschlag im deutschen Privatanleger-Zweitmarkt ausfällt, ist statistisch nicht belegt; im davon getrennten institutionellen Zweitmarkt für Fondsanteile lagen die Preise 2025 im Schnitt bei 87 Prozent des Nettoinventarwerts, bei Fonds über zehn Jahren Alter bei 73 Prozent. Quelle: Jefferies Private Capital Advisory, „2025 Global Secondary Market Review“, 10.02.2026 — anderer Marktzugang, nicht auf Privatanleger übertragbar. Die fehlende tägliche Handelbarkeit ist dabei nicht nur ein Nachteil. Wer das Kapital ohnehin langfristig anlegt, trifft seine Investmententscheidungen dadurch weniger abhängig von kurzfristigen Marktbewegungen. Die Voraussetzung ist allerdings eindeutig: Die benötigte Liquidität muss außerhalb dieses Investments vorhanden sein. Für eine Entscheidung ist deshalb weniger die strittige Prämie maßgeblich als eine Angabe, die jeder Fonds ausweist: die Laufzeit. Passt sie zum eigenen Anlagehorizont, ist die Frage nach der Prämie eine Rendite-, keine Eignungsfrage.

Dass „semi-liquide“ Fonds hier Abhilfe versprechen, steht unter Voraussetzungen. Wie belastbar diese Zusage in Stressphasen ist, zeigte sich im ersten Quartal 2026: Bei semi-liquiden US-Kreditvehikeln — überwiegend nicht börsennotierten Business Development Companies — gingen erhebliche Rückgabewünsche ein. Nach Darstellung der EZB bedienten einige Anbieter sie vollständig, andere begrenzten die Auszahlungen vertragsgemäß auf einen festgelegten Anteil des Fondsvermögens. Quelle: EZB, Financial Stability Review Mai 2026, Special Feature D, 26.05.2026, Abschnitt 1. Das Financial Stability Board beziffert die verbreitete Obergrenze mit häufig fünf Prozent des Fondsvermögens je Quartal. Quelle: Financial Stability Board, „Report on Vulnerabilities in Private Credit“, 06.05.2026, S. 31 und 35 („often capped to 5% per quarter“). Dass diese Grenze vertraglich vereinbart ist, belegt die EZB, Financial Stability Review Mai 2026, Special Feature D, 26.05.2026 („in line with contractual agreements“). Diese Grenze ist vertraglich vereinbart und nicht aufsichtsrechtlich vorgegeben — sie kann von Fonds zu Fonds abweichen. Die Rückgabe bei „semi-liquiden“ Fonds setzt damit voraus, dass sie nicht von vielen Anlegern gleichzeitig genutzt wird. Nachzulesen ist die vereinbarte Obergrenze in den Anlagebedingungen — dort gehört sie vor der Zeichnung gelesen, nicht in der Stressphase.

Die Öffnung hat zwei Seiten

Die Öffnung für Privatanleger ist ein echter Fortschritt: Anlagebereiche, die Jahrzehnte institutionellen Investoren vorbehalten waren, stehen heute auch Unternehmern und vermögenden Privatinvestoren offen. Sie deckt zugleich einen Bedarf der Anbieter an frischem Kapital — Kapitalbedarf und Werbeintensität hängen zusammen. Beides gilt gleichzeitig, und keines der beiden spricht gegen ein Investment. Es spricht dafür, die Interessenlage des Anbieters mitzudenken und danach zu fragen, wer das Produkt auflegt, wer daran verdient und woran.

Die Kosten — und wie stark sie das Ergebnis beeinflussen können

Der Branchenstandard heißt „2 und 20“: rund 2 Prozent Verwaltungsgebühr pro Jahr plus 20 Prozent Gewinnbeteiligung oberhalb einer Gewinnschwelle (Hurdle Rate, oft 8 Prozent) — eine Schwelle für die Gebühr, keine zugesagte Rendite. Das ist eine Vertragsübung, keine aufsichtsrechtliche Vorgabe, und sie gilt nicht überall gleich: Bei Buyout-, Growth- und Venture-Fonds lag die Verwaltungsgebühr zuletzt im Median bei 2,0 Prozent, bei Private Debt, Infrastruktur und Immobilien bei 1,5 Prozent, bei Dachfonds darunter; eine Gewinnbeteiligung von 20 Prozent hatten knapp drei Viertel der ausgewerteten Fonds, und die Hurdle von 8 Prozent ist bei Buyout-Fonds der Regelfall, bei Private Debt eher 7 Prozent. Quellen: Cambridge Associates, „Private Investment Fund Terms: Fees and Distribution Waterfall“, 27.08.2024 (Daten 2018–2022) · Metrick/Yasuda, „The Economics of Private Equity Funds“, Review of Financial Studies 23 (2010), Tabelle 2. Zwei Details beeinflussen das Nettoergebnis erheblich:

  • Die Verwaltungsgebühr wird in der Anfangsphase häufig auf das zugesagte, nicht auf das bereits investierte Kapital berechnet — Gebühren fallen damit auch auf Kapital an, das noch nicht investiert ist. Nach Ablauf der Investitionsperiode stellen viele Fonds auf das investierte Kapital um; ob und wann, steht im Vertrag. Quellen: Metrick/Yasuda, a. a. O., Abschnitt 1.2 · Cambridge Associates, a. a. O. · ILPA Principles 3.0, Juni 2019.

  • Wer über einen Dachfonds oder ein Retail-Vehikel einsteigt, zahlt oft eine zweite Gebührenebene obendrauf — und Gewinnbeteiligung damit zweimal auf denselben Euro.

Über eine Laufzeit von zehn Jahren summiert sich das erheblich. Es gehört zu den wesentlichen Gründen dafür, dass aus einer guten Bruttorendite netto beim Anleger deutlich weniger werden kann. Das spricht nicht gegen die Vergütungsmodelle an sich: Gutes aktives Management darf aus meiner Sicht entsprechend vergütet werden. Entscheidend ist, ob Kosten und Leistung in einem angemessenen Verhältnis stehen — und das lässt sich nur beurteilen, wenn beide Seiten beziffert sind. Die belastbare Frage an ein Angebot lautet deshalb nicht, wie hoch die Verwaltungsgebühr ist, sondern: auf welche Bemessungsgrundlage sie anfällt und wie viele Gebührenebenen zwischen dem eingezahlten Euro und der Beteiligung liegen. Beides lässt sich vor der Zeichnung beziffern.

Welche Rolle Private Markets in einem Portfolio spielen können

Richtig eingesetzt, können Private Markets ein Baustein zur Diversifizierung sein — als ein Bestandteil neben Aktien, Anleihen und liquiden Sachwerten, nicht als Ersatz dafür. Der mögliche Nutzen liegt in der Streuung über Anlageformen, deren Wertentwicklung nicht vollständig im Gleichschritt mit den Aktienmärkten läuft.

Zwei Dinge gehören ehrlich dazu: Erstens ist die niedrig gemessene Korrelation zum Teil ein Effekt der seltenen Bewertung, nicht nur echter Unabhängigkeit. Zweitens sind Renditepotenziale und Risiken zwei Seiten derselben Medaille — das Potenzial einer höheren Rendite erkauft man mit Illiquidität, Kosten und einem realen Verlustrisiko.

Für wen sich Private Markets eignen — und für wen nicht

Sinnvoll kann eine Beimischung für Investoren sein, wenn alle diese Punkte zutreffen:

  • Das Vermögen ist groß genug, dass eine Private-Markets-Quote nur einen kleinen, verkraftbaren Teil des Portfolios ausmacht.

  • Das eingesetzte Geld wird über die gesamte Laufzeit sicher nicht benötigt — und die schrittweisen Kapitalabrufe lassen sich jederzeit bedienen.

  • Die Anlage verteilt sich über mehrere Fonds und Jahrgänge, statt auf eine einzelne Beteiligung.

  • Fondsqualität und Gesamtkosten lassen sich seriös prüfen — selbst oder mit fachlicher Unterstützung.

Eher nicht geeignet ist diese Anlageform, wenn das Geld innerhalb der Laufzeit möglicherweise benötigt wird, wenn nur eine einzelne Beteiligung gezeichnet wird (Klumpen- und Totalverlustrisiko) oder wenn geglättete Bewertungen als Sicherheit gelesen werden. Wer eine kostengünstige, breit gestreute Aktienmarktrendite sucht, findet sie außerhalb der Privatmärkte.

Die Risiken auf einen Blick

  • Illiquidität: Kapitalbindung über viele Jahre; ein vorzeitiger Ausstieg ist, wenn überhaupt, nur über den Zweitmarkt und mit Abschlag möglich.

  • Kapitalabrufe: Zugesagtes Kapital muss jederzeit fristgerecht geleistet werden können.

  • Totalverlust: Bei unternehmerischen Beteiligungen und geschlossenen Fonds ist der Verlust des eingesetzten Kapitals möglich.

  • Bewertungsrisiko: Geglättete, verzögerte Bewertungen können die tatsächliche Volatilität überdecken.

  • Rücknahmesperren: Bei semi-liquiden Fonds kann die Rückgabe in Stressphasen gedeckelt werden.

  • Kosten: Mehrstufige Gebühren können die Nettorendite erheblich schmälern.

Zu jedem dieser Punkte gibt es beim konkreten Fonds eine Angabe: eine Laufzeit, einen Abrufplan, eine Bewertungsfrequenz, eine Rücknahmegrenze, eine Gesamtkostenquote — und die Angabe, ob über die geleistete Einlage hinaus gehaftet wird. Diese Liste ist deshalb kein Ausschlussgrund, sondern die Liste, die vor einer Zeichnung abgearbeitet wird.

Mein Fazit

Private Markets können einen Platz in einer langfristig aufgestellten Vermögensstruktur haben — wenn Zugang, Auswahl, Kosten und Struktur zusammenpassen. Diese vier Punkte entscheiden sich vor der Zeichnung, nicht danach, und jeder einzelne lässt sich vorher benennen: welcher Fonds, welcher Zugangsweg, welche Gebührenebenen, welcher Anteil am Gesamtvermögen.

Die entscheidende Frage lautet aus meiner Sicht deshalb nicht, ob Private Markets gut oder schlecht sind. Sie lautet: Welches Investment passt zu welchem Investor — und unter welchen Voraussetzungen?

Unabhängige Einordnung statt Produktentscheidung

Warum die Trennung von Beratung und Vermittlung gerade hier zählt, zeigt der Kostenabschnitt: Wo zwischen dem eingezahlten Euro und der Beteiligung mehrere Gebührenebenen liegen, entscheidet die Auswahl über einen erheblichen Teil des Ergebnisses — und wer an dieser Auswahl mitverdient, trifft sie nicht frei. Deshalb steht am Anfang die Struktur des Vermögens, nicht das Produkt: die Ziele, die vorhandene Liquidität, der Zeithorizont und die persönliche Risikotragfähigkeit. Erst danach lässt sich sagen, ob und in welcher Form eine solche Anlage dazu passt.

Sie beschäftigen sich mit Private Markets oder möchten wissen, welche Rolle alternative Investments innerhalb Ihrer Vermögensstruktur spielen können? Dann kann ein unabhängiges Strategiegespräch ein sinnvoller erster Schritt sein. Strategiegespräch vereinbaren.

Häufige Fragen

Was sind Private Markets einfach erklärt?

Private Markets sind Anlagen in Unternehmen und Sachwerte, die nicht an der Börse gehandelt werden — zum Beispiel über Private-Equity-, Private-Debt- oder Infrastrukturfonds. Sie sind weniger liquide und unterliegen nicht den Publizitäts- und Transparenzpflichten des Kapitalmarkts.

Welche Anlageklassen gehören zu den Private Markets?

Die wichtigsten Segmente sind Private Equity (Beteiligungen an etablierten Unternehmen), Venture Capital (junge Wachstumsfirmen), Private Debt (Unternehmenskredite), Infrastruktur und Private Real Estate (Immobilien). Private Equity gilt als das größte Segment.

Wie lange ist das Kapital bei Private Markets gebunden?

Klassische Fonds haben eine Laufzeit von rund zehn Jahren oder länger. Das Kapital wird über die ersten Jahre schrittweise abgerufen und erst später zurückgezahlt. Ein vorzeitiger Ausstieg ist, wenn überhaupt, nur über den Zweitmarkt und mit Abschlag möglich.

Welche Risiken haben Private Markets?

Neben der langen Kapitalbindung tragen Anleger ein Totalverlustrisiko, ein Bewertungsrisiko durch seltene, geglättete Bewertungen und hohe, teils mehrstufige Kosten. Bei semi-liquiden Fonds können Rücknahmen in Krisenphasen gedeckelt werden.

Ab welcher Summe sind Private Markets überhaupt zugänglich?

Der Spezial-AIF ist der engere, nicht der breitere Zugang: Er setzt in der Regel eine Zeichnungssumme ab 200.000 Euro und die Einstufung als semiprofessioneller Anleger voraus, die an mehrere Voraussetzungen zugleich geknüpft ist (§ 1 Abs. 19 Nr. 33 Buchst. a KAGB). Ob die dort zugänglichen Fonds besser sind, ist damit nicht gesagt — das entscheidet die Fondsauswahl, nicht der Zugangsweg. Über neuere, für Privatanleger geöffnete Fondsstrukturen ist ein Einstieg formal auch mit kleineren Summen möglich — das ökonomische Risiko bleibt davon unberührt.

Wie werden Sie als Berater vergütet?

Unter AUTARK 360 arbeite ich honorarbasiert und bin seit 2019 in Beratung und Vermittlung getrennt aufgestellt. Ich verdiene nicht am Abschluss eines bestimmten Produkts, sondern an der Beratung selbst. Gerade bei Private Markets, wo Vertriebsprovisionen die Produktauswahl verzerren können, ist das ein wesentlicher Unterschied.

Sind Sie an Produktanbieter gebunden?

Nein. Ich empfehle kein Produkt, weil ein Anbieter es vergütet. Meine Aufgabe ist, die Fragen zu ordnen, die vor einer solchen Entscheidung stehen — und zu benennen, wann eine Anlageform nicht passt.

Weiterführend im Magazin

Quellen

Über den Autor

Marco Berardi · über 25 Jahre Erfahrung · Trennung von Beratung und Vermittlung seit 2019 · § 34f GewO D-F-153-791F-20 · § 34d GewO D-7MYR-IP0PJ-78 · AUTARK 360 GmbH · Spinnereistraße 3–7 · 68307 Mannheim · +49 621 46084910 · beratung@autark360.de · HRB 711061 AG Mannheim.

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